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Zulassungsvoraussetzungen für Accounting and Finance

Für das Master-Studium gelten die folgenden Zulassungsvoraussetzungen:

Vorausgesetzt werden ein wirtschaftswissenschaftlicher oder fachlich verwandter Bachelor- oder Diplom-Abschluss oder ein gleichwertiger ausländischer Abschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern bzw.

  • mit mindestens 180 ECTS-Punkten. Hier gilt die Bedingung, dass (bis zu) 30 ECTS-Punkte noch vor Anmeldung zur Masterarbeit an der Frankfurt UAS erworben werden. Die entsprechenden Module legt der Prüfungsausschuss fest ODER
  • mit mindestens 210 ECTS-Punkten – ohne weitere Bedingungen.

Das fachliche Profil des erworbenen Bachelor-Abschlusses entspricht den Anforderungen des Master-Studiengangs Accounting and Finance, wenn mindestens 45 ECTS in Modulen erworben wurden, die einen inhaltlichen Schwerpunkt in mindestens einem der nachfolgend aufgeführten Bereiche haben:

Externes Rechnungswesen, Internes Rechnungswesen / Controlling, Finanzen, Steuern, Quantitative Methoden

  • Ein Sprachzeugnis der vom GER aufgeführten Sprachtests, z.B. Toefl, IELTS, etc. (Nicht anerkannt werden Selbsttests, Placement Tests, Sprachtests privater Bildungsträger, Toefl Essentials, Toefl ITP, DAAD-Test und Schulenglisch. Einzelne Sprachmodule – auch solche mit Niveauangabe – sind nicht ausreichend.)
  • Nachweis, dass in einem erfolgreich abgeschlossenen Studiengang mindestens 30 ECTS-Punkte in englischsprachigen Modulen erbracht wurden (durch Modulbeschreibungen aus dem Modulhandbuch und Markierungen im Leistungsnachweis).
Webteam Fachbereich 3ID: 8401
letzte Änderung: 16.04.2025