Häufig gestellte Fragen
Studiengang Psychosozialen Beratung und Recht (M.A.)
Bewerbung und Zulassung
Wichtig: Geänderte Zulassungsvoraussetzungen für den Master Psychosoziale Beratung und Recht
WICHTIG: GEÄNDERTE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN für den Master Psychosoziale Beratung und Recht
Ab dem SoSe 2021 gelten vorbehaltlich des Senats-/Präsidiumsbeschluss neue Zulassungsvoraussetzungen für den Master Psychosoziale Beratung und Recht. Hier der entsprechende Auszug aus der neuen, vorbehaltlichen Prüfungsordnung des Masters Psychosoziale Beratung und Recht:
„§ 3 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium sind
a. ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer staatlich anerkannten Hochschule aus den Bereichen des Gesundheits-, Sozial- oder Pflegewesens mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern bzw. mit mindestens 180 ECTS-Punkten (Credit Points) und
b. 400 Stunden Beratungserfahrungen im Bereich der psychosozialen und / oder rechtlichen Beratung. Diese Beratungserfahrung kann während oder außerhalb des vorangegangenen Hochschulstudiums erworben worden sein. Die Beratungserfahrung kann im Rahmen einer Berufstätigkeit, eines Praktikums und / oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit erworben worden sein.
(2) Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen einer staatlichen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern bzw. mit mindestens 180 ECTS-Punkten (Credit Points) aus anderen als in Absatz 1 Buchstabe a genannten Bereichen müssen Beratungserfahrung im Bereich der psychosozialen und / oder rechtlichen Beratung von mindestens 2.500 Stunden nachweisen.
(3) Zum Nachweis der Zulassungsvoraussetzung nach Absatz 1 Buchstabe b bzw. nach Absatz 2 ist eine Bestätigung der entsprechenden Beratungsstelle bzw. Institution vorzulegen.“
Jedes Jahr entscheidet die Hochschule im Rahmen ihrer Kapazitätsberechnungen, wie viele Studienplätze im Master Psychosoziale Beratung und Recht zur Verfügung stehen. In den letzten Jahren waren dies 48-55 Plätze. Der NC schwankt von Jahr zu Jahr und ist abhängig von den Noten der Bewerber*innen und den zur Verfügung stehenden Studienplätze. D.h. Im Voraus lässt sich nicht sagen, wie hoch der NC im kommenden Aufnahmeverfahren sein wird. In den letzten Jahren lag er zwischen 2,0 und 1,3.
Von den zur Verfügung stehenden Plätzen werden 80% nach dem Ergebnis der Bachelor-Abschlusses und 20% der Plätze nach Wartezeit vergeben. Wartezeit ist die Anzahl der Semester seit dem Erwerb des Bachelor-Abschlusses für den gewünschten Studiengang. Zeiten, während der man an einer Hochschule eingeschrieben war, sowie mehr als sieben Semester werden nicht berücksichtigt.
In der Regel startet das Bewerbungsverfahren Mitte November, wobei der aktuelle Termin immer rechtzeitig auf der Homepage veröffentlicht wird. Informationen zur Bewerbung finden Sie auf den Seiten des Studienbüros. Die Bewerbungsfrist für den Master Psychosoziale Beratung und Recht endet am 15. Januar.
Beratungserfahrung
Das gesamte Studium im Master Psychosoziale Beratung und Recht ist auf die Durchführung von Beratungen - in Kombination mit verscheiden Aspekten, wie Recht, Therapie, Soziale Arbeit u.a. - ausgerichtet. Beratung lernen Sie nur in dem Sie selbst Beratungen durchführen. Daher sind auch einige Prüfungsleistungen nur zu bestehen, wenn Sie selbst Beratungen durchführen. Zum Beispiel müssen Sie während des gesamten Studiums Beratungsgespräche im Rahmen einer studienbegleitenden Tätigkeit durchführen, protokollieren und reflektieren. Diese Beratungsgespräche können Sie im Rahmen Ihrer Berufstätigkeit, eines Ehrenamtes, eines Praktikums, o.ä. führen.
Unter zeitlichen Gesichtspunkten macht es sehr viel Sinn, wenn Sie Beratungen im Rahmen Ihrer Berufstätigkeit durchführen können, da ein berufsbegleitendes Studium eine zeitlich und organisatorisch anspruchsvolle Herausforderung ist.
Beratung lernen Sie nur, wenn Sie selbst beraten. Allerdings kann es immer mal wieder Zeiten geben (auch am Anfang des Studiums), in denen Sie für ein paar Wochen mal keine Beratungen durchführen können. Trotzdem können Sie dann Ihr Studium beginnen bzw. fortführen. Allerdings ist dauerhaft ein Studium im Master Psychosoziale Beratung und Recht nur möglich, wenn Sie eigene Beratungen durchführen. Diese Beratungsgespräche können Sie im Rahmen Ihrer Berufstätigkeit, eines Ehrenamtes, eines Praktikums, o.ä. führen.
Ja, Sie können z. B. sich im Rahmen des Praxisprojekts der „AG TuWas“ der FRA-UAS ehrenamtlich engagieren und hier eigene Beratungen durchführen. Diese AG ist ein langjähriges Projekt der Hochschule zu Beratungsfragen mit Schwerpunkten in den Bereichen SGB II und SGB XII und ein sehr gutes Lernfeld.
Berufstätigkeit und Anerkennungsjahr
Im Master Psychosoziale Beratung und Recht wird, wie in jedem Master vorausgesetzt, dass Sie die Veranstaltungen eigenständig und umfassend vor- und nachbereiten. Der Selbstlernanteil während eines Masterstudiums ist deutlich höher als Sie es auch einem Bachelorstudium kennen. Diese Vor- und Nachbereitungszeiten sollten Sie also einkalkulieren, wenn Sie überlegen, wie viel Zeit Ihnen neben dem Studium noch bleibt.
Wie viel neben dem Studium noch gearbeitet werden kann, hängt von vielen individuellen Faktoren ab (Kinder, Fahrzeit, Hobbys, persönliche Belastbarkeit, finanzielle Bedingungen u. ä.). Deswegen können dazu keine generellen Aussagen getätigt werden. Allerdings schaffen es nur sehr disziplinierte Studierende dauerhaft 100% neben dem Studium zu arbeiten.
Im Allgemeinen arbeiten die meisten Studierenden 50%-80%, was aber nur als grober Richtwert verstanden werden kann. Oft macht auch ein Arbeitgeber, der Sie bei Ihrem Vorhaben im Master Psychosoziale Beratung und Recht unterstützt, einen entscheidenden Unterschied, wenn es um die Vereinbarkeit von Studium und Beruf geht. Zum Glück verstehen immer mehr Arbeitgeber, dass der Master Psychosoziale Beratung und Recht eine hochkarätige Qualifikation der Mitarbeiter*innen ist und unterstützen mit Freistellungen für das Studium und/oder flexibler Arbeitszeitgestaltung. Ein Tipp: Suchen Sie rechtzeitig das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber.
Ja, eine Kombination zwischen Master Psychosoziale Beratung und Recht und Anerkennungsjahr ist grundsätzlich möglich. Beachten Sie bitte die obigen Ausführungen zur Berufstätigkeit. Wenn Sie Ihr Anerkennungsjahr mit dem MA PBR kombinieren möchten, dann müssen Sie zusätzlich noch an den Reflektionssitzung für Berufspraktikant*innen teilnehmen. Durch diese dreifache Belastung kann es sein, dass Sie die für das Anerkennungsjahr benötigten Stunden nicht binnen eines Jahres absolvieren können und sich das Anerkennungsjahr zum Beispiel auf 1,5 Jahre verlängert. Aber auch das hängt von Ihren individuellen Lebensbedingungen ab. Es gab bisher einige Studierende, die parallel zum MA PBR auch das Anerkennungsjahr in der vorgeschriebenen Minimumzeit geschafft haben. Ein Arbeitgeber, der Sie bei Ihrem Vorhaben im Master Psychosoziale Beratung und Recht unterstützt, ist dabei sehr entscheidend.
Studienorgansation
Der Master Psychosoziale Beratung und Recht ist auf 6 Semester angelegt und berufsbegleitend konzipiert. Die Veranstaltungen finden i.d.R. – neben jeweils einer Blockwoche (Do-Sa) zu Beginn und am Ende des Semesters – alle 14 Tage am Donnerstag und am Freitag während der Vorlesungszeit statt. Die genauen Zeiten sind auf der Homepage der FRA-UAS im Veranstaltungsplan ersichtlich.
Direkt im Anschluss an die Vorlesungszeit sind die beiden Prüfungswochen angesetzt, in denen alle Klausuren und mündlichen Prüfungen abgenommen werden. Die genauen Prüfungstermine können in den jeweiligen Schaukästen vor dem Prüfungsamt und/oder im HIS-Portal eingesehen werden. Grundsätzliche Informationen zu den Prüfungen der einzelnen Module sind in der Prüfungsordnung auf der Homepage veröffentlicht.
Eine Verkürzung des Studiums ist nur schwer möglich, eine Verlängerung durch Aufschieben einiger im jeweiligen Semester empfohlenen Module jedoch schon. Auch die Beantragung von Urlaubssemestern ist möglich.
Es gibt nur ganz wenige Veranstaltungen zum Beispiel die Supervisionssitzungen, bei denen eine explizite Anwesenheitspflicht besteht.
Da der Master Psychosoziale Beratung und Recht sehr anwendungsbezogen ist, werden viele Inhalte jedoch durch Übungen, Selbsterfahrung und Reflektion vermittelt. Diese Art des Lernens setzt eine aktive Teilnahme voraus, auch wenn es keine formale Anwesenheitspflicht für viele Module gibt.
Die Kosten des Studiums belaufen sich auf den regulären Semesterbeitrag (die aktuelle Höhe kann auf der Homepage eingesehen werden) und auf die zusätzlichen Kosten für die Einzellehrberatung. Die Kosten für diese 20 Stunden Einzellehrberatung belaufen sich während des gesamten (!) Studiums auf insgesamt ungefähr 1.500 bis 2.200 Euro bei einem vorausgesetzten Stundensatz von 80,- bis 110,-€. Dieser Betrag ist jedoch nicht an die Hochschule zu zahlen, sondern an die Lehrsupervisor*in, mit der ein entsprechender Vertrag aufgesetzt wird.
Eine Zunahme an Beratungsleistungen wird in allen Bereichen festgestellt. Der Beratungssektor wird als grundsätzlicher Wachstumssektor eingeschätzt, der insbesondere auch in Krisenzeiten einen gegenläufigen Trend zu anderen Bereichen aufweist.
Diese gesellschaftlichen Prozesse führen dazu, dass der Beratungsbedarf immens gewachsen ist und seinen Niederschlag in zahlreichen Gesetzen gefunden hat, in denen Rechtsansprüche auf Beratung normiert sowie neuartige Formen der Beratung geschaffen wurden (z.B. SGB I, SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB IX, SGBXI, SGB XII).
Für fast jedes Problem wird Beratung angeboten. Renten-, Frauen-, Schuldner-, Alten-, Pflege-, Sozial-, Schwangerschaftskonflikt-, Familien-, Drogen-, Berufs-, Trennungs-, Jugend-, Erziehungsberatung etc. richten sich prinzipiell an alle Bürger*innen und werden nicht nur von sog. gesellschaftlichen Risikogruppen in Anspruch genommen. Zu diesen Beratungsleistungen kommt noch die Beratung von Gruppen und Institutionen mittels Coaching, Supervision und Organisationsberatung hinzu.
Der Studiengang hat in erster Linie ein institutionsbezogenes Profil, vermittelt aber gleichzeitig vielfältige institutionsübergreifende Beratungskompetenzen, die auch für eine freiberufliche Tätigkeit fundamental sind. Mit zunehmendem Beratungsbedarf steigen auch die Anforderungen an eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung der Berater und an die wissenschaftlichen Kompetenzen zur Qualitätssicherung.
Weitere Informationen
Ja, die Info-Veranstaltung zum Master Psychosoziale Beratung und Recht findet einmal im Jahr zu Beginn des Wintersemesters an der Frankfurt University of Applied Sciences statt und ist für gewöhnlich am frühen Nachmittag angesetzt. Eine Anmeldung dazu ist nicht nötig.
Leider müssen wir aus personellen und zeitlichen Gründen von individuellen Beratungsterminen zum Studium absehen. Allerdings können generelle Fragen per Mail gerne beantwortet werden (mapbr@fb4.fra-uas.de).