FAQs – die meist gestellten Fragen und Antworten darauf
In diesem Fall bewerben Sie sich bitte mit einer besonderen Bescheinigung, die die vorläufige Gesamtnote und die zum Zeitpunkt der Bewerbung erreichten ECTS-Punkte enthält. Das Abschlusszeugnis reichen Sie dann zu dem Termin nach, der Ihnen vom Studienbüro genannt wird.
Grundsätzlich ja, allerdings sollten die erbrachten Leistungen und erworbenen Kompetenzen den Zielen der Module des Master-Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen der Frankfurt UAS entsprechen. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen eine Kontaktaufnahme zur Studiengangsleiterin!
Ja. Wenige Ausnahmen entbinden Sie von dieser Nachweispflicht. Lesen Sie dazu bitte die zwei nun folgenden FAQs.
Auf den Internetseiten des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) können Sie nachlesen, welche Mindestbewertung Sie in den unterschiedlichen Zertifikaten (z.B. TOEFL oder IELTS) erreichen müssen, um diese Voraussetzung zu erfüllen.
Für a) oder b) gilt: Wenn Sie mindestens 30 ECTS-Punkte in englischsprachigen Modulen erbracht haben – ob im In- oder Ausland --, so ist kein separater Sprachnachweis erforderlich.
Ein separater Sprachnachweis ist nicht erforderlich, wenn Sie mindestens fünf Lernjahre Englisch an einer allgemeinbildenden Schule bis zum Abschluss erbracht haben. Dies setzt allerdings voraus, dass Ihre Abschluss- oder Durchschnittnote – der letzten zwei Lernjahre im Sprachunterricht Englisch – mindestens der deutschen Note 4 (ausreichend) bzw. mindestens 5 Punkten entspricht.
Ja. Mit dem Studierfähigkeitstest (online) soll ermittelt werden, ob Sie über die Kompetenzen verfügen, die für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlich sind. Nähere Information erhalten Sie hier.
Die Zuteilung erfolgt nach dem Numerus-Clausus-Verfahren, sofern es mehr Bewerbungen als Studienplätze gibt. Die Gesamtnote wird bei diesem Verfahren wie folgt berechnet:
- 60 % Note des Bachelor-Zeugnisses (oder vorläufige Note aus vorläufigem Zeugnis)
- 40 % Notenäquivalent des Studierfähigkeitstests
Nein. Bitte verzichten Sie auf diese Anlagen.
Nein, berufliche Erfahrungen sind im Sinne der Zulassung irrelevant.
Das lässt sich vorab nicht festlegen und kann von Semester zu Semester schwanken. Die sogenannte Auswahlgrenze wird erst im Nachhinein ermittelt und hängt von der Anzahl der Studienbewerberinnen und Studienbewerber sowie deren akademischen Leistungen ab.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen zu den allgemeinen Bewerbungs- und Zulassungsvoraussetzungen zunächst an das International Office. Generell gilt: Mit einem ausländischen bzw. nicht deutschen Bildungsabschluss müssen Sie sich über Uni-Assist bewerben und ihre Bewerbungsunterlagen dort hochladen. Hinweis: Die Prüfung der Zeugnisse über Uni-Assist dauert in der Regel bis zu acht Wochen. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, die Unterlagen frühzeitig hochzuladen!
Nein, aufgrund der kurzen Dauer des Studiengangs ist ein institutionalisierter Austausch mit ausländischen Hochschulen derzeit nicht vorgesehen.
Ja, das ist möglich. Für die Wahl der Partnerhochschule und bei Fragen zur Organisation bzw. Finanzierung wenden Sie sich bitte an das International Office. Vor dem Auslandsaufenthalt sollten Sie in Zusammenarbeit mit dem International Office unbedingt klären, welche im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt werden können.
Dieser Studiengang ist als Vollzeit-Studiengang konzipiert. Das bedeutet, dass die Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeiten ohne Rücksicht auf eine etwaige Berufstätigkeit geplant wurden Wir raten generell davon ab, den Master-Studiengang parallel zu einer (Teilzeit-)Beschäftigung durchzuführen.
Fragen, die sich auf das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren beziehen, richten Sie bitte an das Studienbüro. Studierende mit einem ausländischen Studienabschluss wenden sich bitte zunächst an das International Office. Für inhaltliche Fragen zum Studiengang ist der Studiengangsleiter zuständig.
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