Rückmeldung
Rückmeldung zum Sommersemester 2025
Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2025 beträgt 345,88 Euro. Die Rückmeldung ist bis zum 01.03.2025 erforderlich.
Die Aufforderung zur Zahlung einschließlich des Verwendungszwecks finden Sie in Ihrem FranCa-Portal für Studierende. Eine Anleitung zur Rückmeldung finden Sie hier.
Nach Ablauf der Rückmeldefrist ist die Rückmeldung nur mit Säumnisgebühr möglich. Die Säumnisgebühr beträgt 30,00 Euro. Der Gesamtbetrag von 375,88 Euro muss in dem Fall bis spätestens 15.03.2025 auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang erfolgt die Exmatrikulation aufgrund nicht erfolgter Rückmeldung.
Nach der Rückmeldung
Nachdem Sie rückgemeldet sind, können Sie Ihre Studienbescheinigung online im FranCa-Portal für Studierende ausdrucken.
Bei Adressänderungen aktualisieren Sie bitte Ihre Adresse Online im FranCa-Portal oder im Studienbüro.
Das digitale Semesterticket (gültig vom 01.04.2025 bis 30.09.2025) wird nicht vom Studienbüro, sondern vom AStA der Frankfurt UAS zur Verfügung gestellt. Informieren Sie sich hierzu auf den Seiten des AStA.
Eine Validierung des Study Chips ist dennoch erforderlich, damit der passende Zeitraum aufgedruckt wird und Sie sich für Prüfungen ausweisen können.
Zur Fortsetzung des Studiums (im gleichen Studiengang) ist die Rückmeldung innerhalb der dafür gesetzten Fristen durch Zahlung des Semesterbeitrages zwingend. Zur Wahrung der Frist muss der Geldeingang bis zum 1. März (für das Sommersemester) bzw. 1. September (für das Wintersemester) an der Hochschule erfolgt sein. Fällt dieser Tag auf einen Samstag oder Sonntag, verlängert sich diese Frist nach § 31 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht bis zum nächsten Werktag.
Bitte geben Sie auf dem Überweisungsträger, neben den Angaben zu Ihrer Person und Ihrer Bankverbindung, im Verwendungszweck die folgenden Daten an:
- Ihre Matrikelnummer
- Name und Vorname
Achten Sie bitte auf die korrekte Schreibweise der Angaben, da sonst eine automatische Zuordnung der Zahlung nicht erfolgen kann. Nach Gutschrift auf dem Konto der Hochschule verarbeiten wir die Bankdaten und initialisieren die Rückmeldung. Ein persönliches Erscheinen ist dazu nicht erforderlich. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang erfolgt die Exmatrikulation nach § 59 Abs. 2 HHG aufgrund unterlassener Rückmeldung.
Möchten Sie Ihr Bachelor- oder Master-Studium zum Ende eines Semesters abschließen, müssen ALLE Leistungen, inkl. der Thesis und des Kolloquiums, zum Ende dieses Semesters abgeschlossen sein. Ein Semester endet jeweils am 31.03. und am 30.09. eines Jahres.
- Auch wenn nur noch eine Einzelleistung, z.B. Ihr Kolloquium, in das Folgesemester fällt, wird eine Rückmeldung zwingend.
- Ihr Abschlusssemester ist das Semester, in dem Sie Ihre letzte Leistung, inkl. Kolloquium, erbringen. Die Exmatrikulation nach bestandener Abschlussprüfung erfolgt zum Ende dieses Semesters mit dem Datum Ihrer letzten Prüfungsleistung.
- Die Erbringung der Prüfungsleistung ist unabhängig von der Eintragung der Leistung im System durch Ihr Prüfungsamt. Eine Rückmeldung darf nur dann erfolgen, wenn Sie noch offene Prüfungsleistungen erbringen müssen. Sind alle Leistungen erbracht und fehlt lediglich der Eintrag der Leistung im System, dürfen Sie sich nicht rückmelden.