Gegen Korruption im Gesundheitswesen: Was hat das neue Gesetz gebracht?

18. Gesundheitspolitisches Kolloquium „Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen – die ersten sechs Monate“ an der Frankfurt UAS

Frankfurt am Main, 15. August 2016. Am 4. Juni 2016 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen in Kraft getreten. Nun wird sich zeigen, wie sich die Leistungserbringer im Gesundheitswesen auf die neue Rechtslage vorbereitet haben und wie die Strafverfolgung mit den neuen Straftatbeständen umgehen wird.
Der Verein für Management und Vertragsgestaltung in der Gesundheitswirtschaft wird in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Gesundheitswirtschaft und –recht (ZGWR) der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) hierzu am 8. November 2016 – also ein knappes halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes – ein Gesundheitspolitisches Kolloquium durchführen.
Referieren wird Oberstaatsanwalt Alexander Badle, Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. „Auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine rechtskräftigen Urteile auf der neuen Rechtsgrundlage vorliegen dürften, verspricht die Veranstaltung eine erste Bilanz aus berufenem Munde“, erklärt Prof. Dr. Hilko J. Meyer, Direktoriumsmitglied des ZGWR.
Die Anmeldung erfolgt online unter: www.vmvg.de/veranstaltungen/anmeldung/.
Anmeldeschluss ist am 1. November 2016.

Termin:

8. November 2016, 18-20 Uhr
 

Anmeldung:

www.vmvg.de/veranstaltungen/anmeldung/

Anmeldefrist:

1. November 2016

Kontakt:

Frankfurt University of Applied Sciences
Zentrum für Gesundheitswirtschaft und -recht (ZGWR)
Prof. Dr. Hilko J. Meyer
Tel.: +49 69 1533-3881
hilko.meyer(at)zgwr.fra-uas.remove-this.de

Weitere Informationen zum ZGWR unter: www.frankfurt-university.de/zgwr; näheres zum VMVG unter: www.vmvg.de.

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last updated on: 02.28.2024