Frist verlängert: Leistungsnachweise für BAföG-Anträge bis 30.08.2024 einreichen

Frankfurt UAS gibt ihren Studierenden durch späteren Stichtag mehr Zeit.

Gute Nachricht für BAföG-Empfänger*innen: Weil wegen des IT-Sicherheitsvorfalls das Hochschul-Informations-Systems (HIS), über das die Studierenden sich üblicherweise ihre ECTS-Leistungsnachweise für den BAföG-Antrag herunterladen können, derzeit noch nicht wieder erreichbar ist, hatte die Frankfurt UAS beim BAföG-Amt um eine Fristverlängerung gebeten. Eigentlich wäre die Frist für die Einreichung von Leistungsnachweisen am 31.07.2024 ausgelaufen. Jetzt wurde eine Fristverlängerung (auch in Rücksprache mit dem HMWK) gewährt. Demnach gilt: Die Einreichung von Leistungsnachweisen nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG von Studierenden der Frankfurt UAS ist bis zum 30.08.2024 möglich.

Bitte beachten: Für die Ausstellung der Leistungsnachweise für BAföG-Anträge gilt aktuell eine veränderte Vorgehensweise über das Prüfungsamt. Da die hierfür benötigten Informationen durch die Mitarbeitenden der jeweiligen Prüfungsämter eigens zusammengestellt werden müssen, sollten die Studierenden mit einigen Tagen Bearbeitungszeit rechnen.

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last updated on: 12.06.2023