Statement: „Mülltrennung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher zu kompliziert geworden“

Neues Verpackungsgesetz reicht nicht: Marketingexpertin Prof. Dr. Erika Graf fordert clevere Aufklärung und sinnvolle Innovationen zugunsten höherer Recyclingquoten

Der Verpackungsmüll in Deutschland nimmt stetig zu. Dieser Negativtrend wurde durch die Lockdown-Phasen mit Zunahme an Lieferdienst-Essen in der Corona-Pandemie noch verstärkt. Am 3. Juli 2021 trat das neue Verpackungsgesetz 2 in Kraft. Es soll die Abfalltrennung verbessern und schreibt u.a. Herstellern und Handel für einige Verpackungen einen Mindestanteil an Rezyklat, also Kunststoff aus wiederverwertetem Plastikmüll vor. Prof. Dr. Erika Graf, Marketingexpertin und Dozentin für Vertrieb und Nachhaltigkeit an der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS), nimmt das neue Gesetz zum Anlass, eine bessere Aufklärung der Verbraucher/-innen anzumahnen. „Die Mülltrennung ist zu kompliziert geworden“, sagt die Wissenschaftlerin. Sie fordert einfachere, clevere Hinweise für die Bürger/-innen und bundesweit einheitliche Regelungen. Zudem hält sie nicht alle Verpackungsinnovationen für sinnvoll.

„Abfallanalysten bemängeln, dass etwa die Hälfte dessen, was an Verpackungen im gelben Sack oder in der gelben Tonne landet, nicht dort hingehört. Das erschwert das Recycling und hat zur Folge, dass verwertbare Kunststoffe am Ende verbrannt werden“, so Graf. Den Grund dafür sieht sie in uneinheitlichen Vorgaben und unzulänglichen Hinweisen. „Besonders bei Kunststoff-Verpackungen gibt es einiges zu beachten: Wohin gehören Flaschenverschlüsse, Frischhaltefolie etc.? Können Zahnbürsten oder Kinderspielzeug aus Plastik, Töpfe, Werkzeug, Besteck, Schrauben auch im gelben Sack entsorgt werden oder nur Verpackungen mit dem ,grünen Punkt‘?“ Da dies Sache der Kommunen und Entsorgungsbetriebe ist, gibt es regionale Unterschiede. In einzelnen Städten dürfen auch ,stoffgleiche Nichtverpackungen‘ in die gelben Behältnisse eingeworfen werden, somit auch die Plastikzahnbürste. Die Marketingexpertin nennt weitere Fallstricke: „Bei Joghurtbechern ist die Alufolie vom Becher vollständig abzureißen, die Alufolie sollte aber nicht wieder eingesteckt werden. Neu sind auch die sogenannten Drei-Komponenten-Becher, bei denen der Becher aus dünnem, weißem Kunststoff zur Stabilität und zur Bedruckung noch mit einer Papierbanderole versehen ist. Diese muss man gesondert im Papiermüll entsorgen.“

Mit dem neuen Verpackungsgesetz werden Regelungen verschärft und harmonisiert. Das schafft einheitliche Wettbewerbsbedingungen, und Investitionen in Forschung und Entwicklung können langfristig geplant werden. „Unternehmen müssen sich keine Sorgen machen, dass sie sich durch die höheren Kosten durch die Verwendung von recyceltem Material einen Nachteil einhandeln“, sagt die Wirtschaftswissenschaftlerin. Denn die Nutzung recycelter Materialien wie Rezyklat ist bislang teurer. Das liegt einerseits an den niedrigen Kosten für die Müllverbrennung (thermische Verwertung) sowie den günstigen Preisen für die Herstellung von neuen Verpackungen. Mit der Gesetzesnovelle soll die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen von bisher 36 Prozent auf 63 Prozent bis zum Jahr 2022 steigen  bei Verpackungen aus Metall, Glas und Papier sogar auf 90 Prozent. Graf verweist darauf, dass die Deutschen in der Mülltrennung schon jetzt weit fortgeschritten sind. Im europäischen Vergleich produziert Deutschland zwar überdurchschnittlich viel Müll pro Kopf, hat aber laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit 68 Prozent die höchste Recycling- und Kompostierungsquote (2017). Auch weltweit ist die Bundesrepublik führend im Recycling. 

„Aber klar ist, vor der Mülltrennung steht die Müllvermeidung, und da sind alle gefragt: Die Industrie und Gastronomie müssen über Alternativen nachdenken, und die Kundschaft muss diese annehmen“, so Graf. „Das ist nicht immer einfach. Beispiel Pizzabow, eine Mehrwegverpackung für Pizza: Die Pizza wird ohne Karton in Mehrwegschalen geliefert. Der Lieferservice nimmt die Schale direkt wieder mit. Es bleibt nur die Pizza auf kleinem Papptablett. Der Nachteil: Der Pizzabote oder die -botin braucht mehr Zeit bei der Lieferung und bekommt dafür nicht mehr Geld.“
Das neue Verpackungsgesetz fordert ab 2023 Caterer, Lieferdienste und Restaurants auf, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Diese dürfen dann nicht teurer sein als die Einwegpackungen. „Mehrwegbehälter sind keine Lösungen für den Verzehr unterwegs“, wendet Graf ein. „Das ist ein Problem auch bei den viel zitierten To-go-Bechern. Wer auf der Durchreise am Bahnhof einen Kaffee mitnehmen möchte, will nicht gleich Mitglied in einem lokalen Pfandsystem werden.“

Innovationen sind also gefragt. „Im Angebot finden sich seit kurzem Verpackungen, die biobasiert oder biologisch abbaubar sind. Die Herausforderung ist, dass beim Transport oder im Handel die Verpackung stabil bleiben, aber bei der Kompostierung schnell zerfallen muss. Vieles, was es gibt, zersetzt sich zwar, aber es dauert, und bei einigen Lösungen bleibt Mikroplastik zurück. Gehört es dann in die Biotonne, in den gelben Sack oder in den Restmüll?“
Grafs Fazit: „Vielversprechende Lösungen sind in der Entwicklung. Hier sollten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht überfordert werden, sondern mit einfachen Hinweisen, cleveren Denkanstößen und einheitlichen Regelungen unterstützt werden.“

Zur Person:
Prof. Dr. Erika Graf ist seit 2011 Professorin für Internationale Betriebswirtschaftslehre an der Frankfurt University of Applied Sciences. Sie hat umfassende Lehrerfahrung als Professorin für Marketing und Internationales Management und als Dozentin für Vertrieb und Nachhaltigkeit. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Internationales Marketing, Nachhaltigkeits-Marketing und digitales Marketing, zu denen sie diverse Beiträge in Fachzeitschriften veröffentlicht hat. Darüber hinaus führte sie eine Reihe von Forschungsstudien zu diesen Themen in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Unternehmen durch.


Gern steht Prof. Dr. Erika Graf für Interviews, Fragen und weitere Statements rund um das Thema zur Verfügung

 

Kontakt

Frankfurt University of Applied Sciences
Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht
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Tel.: +49 69 1533-3886
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Weitere Informationen zum Fachbereich Wirtschaft und Recht unter www.frankfurt-university.de/fb3.

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