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Zulassungsvoraussetzungen & Fristen auf einen Blick

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Eine für Hessen gültige Hochschulzugangsberechtigung.
  • Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt, die Vergabe der Studienplätze erfolgt in einem örtlichen NC-Verfahren. Zu den Auswahlgrenzen in den NC-Studiengängen
  • Sehr gute Englischkenntnisse (B2)*
  • Ein Semester an einer ausländischen Hochschule ist zwingend im Ausland zu erbringen.

*Ein Nachweis der B2-Englischkenntnisse ist möglich durch:

  • das Bestehen des IELTS mit mindestens 6.0
  • oder durch einen TOEFL-Test mit mindestens 87 Punkten (Internet based)
  • oder die allgemeinen Hochschulreife mit Englisch als fortgeführter Fremdsprache
  • oder andere Sprachnachweise, die ausweisen, dass die Sprachkompetenz mindestens der Stufe B2 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht

Diese Nachweise sind nicht nötig, wenn die Hochschulzugangsberechtigung im englischen Sprachraum erworben wurde oder ein mindestens einjähriger Aufenthalt an einer englischsprachigen Schule, Hochschule oder anderen Institution erfolgreich absolviert wurde.

Fristen:

Die Ausschlussfrist für den Eingang des Zulassungsantrages endet für Sommersemester mit dem 15. Januar sowie für Wintersemester mit dem 15. Juli.

Für das Losverfahren müssen Sie sich gesondert und formlos bewerben. Wer die reguläre Bewerbungsfrist verpasst hat, kann sich im Rahmen des Losverfahrens nachträglich noch bewerben. Hierfür reicht eine Email an das Studienbüro studienbuero(at)fra-uas.remove-this.de unter Angabe des gewünschten Studiengangs und des vollständigen Namens, der Anschrift und Emailadresse.

Zu den Semesterterminen.

Webteam Fachbereich 3ID: 10373
letzte Änderung: 07.12.2023