Anrechnungsverfahren
Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie Informationen über mögliche Wege der Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kompetenzen (zum Beispiel aus Weiterbildungen, Ausbildungen, beruflicher Tätigkeit oder Fortbildungen).
Die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen bedeutet, dass Sie Ihr Studium verkürzen können oder einzelne Leistungen nicht mehr erbringen müssen und dadurch mehr Freiräume im Studium haben.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich hochschulich erworbene Kompetenzen anerkennen zu lassen. Dies geschieht in einem gesonderten Verfahren. Nähere Informationen finden Sie hier.
Anrechnung allgemein
An der Frankfurt UAS besteht für Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Anrechnung Ihrer außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen zu stellen. Die einzelnen Schritte der Verfahren zur Anrechnung sind an der Frankfurt UAS im sogenannten AAEK- Verfahren (AAEK steht für Anrechnung Außerhochschulisch Erworbener Kompetenzen) beschrieben. Voraussetzung für die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen ist, dass Sie in einem Studiengang an der Frankfurt UAS immatrikuliert sind.
Die Umsetzung der Anrechnung an der Frankfurt UAS erfolgte am 12. Dezember 2012 durch den Senatsbeschluss zur Verabschiedung des AAEK-Verfahrens (Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen). Dieses wurde in § 22 der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master (Allgemeine Bestimmungen Bachelor/Master) formal verankert.
Senatsbeschluss AAEK-Verfahren
(Erläuterung der Entstehung des AAEK-Verfahrens und der einzelnen Verfahrensabläufe)
Leitfaden für Studierende zur Erstellung eines Kompetenzportfolios
Individuelle Anrechnung
In individuellen Anrechnungsverfahren werden für jede „Anrechnungskandidatin“ bzw. jeden „Anrechnungskandidaten“ spezifisch Lernergebnisse erhoben, dokumentiert und hinsichtlich ihrer Anrechenbarkeit bewertet. Individuelle Anrechnungsverfahren können sich auf formal, non-formal und informell erworbene Lernergebnisse beziehen. Im individuellen Anrechnungsverfahren wird auf der Grundlage eines Kompetenzportfolios die Gleichwertigkeit von Lernergebnissen überprüft.
Pauschale Anrechnung
Pauschale Anrechnungsverfahren basieren auf Kooperationen zwischen einer Hochschule und beruflichen Bildungseinrichtungen. Im Rahmen eines pauschalen Verfahrens werden bestimmte, zuvor festgelegte Ausbildungs- oder Weiterbildungsanteile auf ausgewählte Module eines Studiengangs angerechnet.
An der Frankfurt UAS bestehen derzeit folgende pauschale Anrechnungsverfahren:
Das AnKE-Verfahren ermöglicht es staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern, in der Ausbildung erworbene Kompetenzen auf das Bachelor-Studium Soziale Arbeit (BASA) an der Frankfurt University of Applied Sciences anrechnen zu lassen. Wenn Sie Ihre staatliche Anerkennung innerhalb der letzten fünf Jahre an einer Fachschule für Sozialpädagogik in Hessen absolviert haben, können Sie sich bis zu 30 Credit Points auf den BASA anrechnen lassen.
Durch das pauschale Anrechnungsverfahren können sich Absolventinnen und Absolventen der Weiterbildung „Ein guter Start ins Leben - Bildungsorientierte Arbeit mit Kindern unter 3 Jahren“ zehn Credit Points auf das Bachelor-Studium Soziale Arbeit (BASA) anrechnen lassen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Abschluss innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn des Studiums an der Frankfurt UAS erworben wurde.
Weitere Informationen zum Anrechnungsverfahren