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Information nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung für Bewerber

Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben hat einen hohen Stellenwert für unsere Hochschule. Wir möchten Sie nachfolgend über die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten bei uns aufklären:

1. Verantwortliche Stelle

Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a EU-DSGVO ist die

Frankfurt University of Applied Sciences
Nibelungenplatz 1
60318 Frankfurt am Main

Die Frankfurt University of Applied Sciences ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtung gemäß § 1 Abs. 1 Hessisches Hochschulgesetz vom 14.09.2009, zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften vom 30. November 2015 (DVBl. S. 510).

Die Frankfurt University of Applied Sciences wird gesetzlich vertreten durch den Präsidenten Prof. Dr. Kai-Oliver Schocke.

2. Datenschutzbeauftragter

Sie haben zudem das Recht, sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten zu wenden:

Datenschutzbeauftragter
c/o Frankfurt University of Applied Sciences
Nibelungenplatz 1
60318 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 1533-0
dsb(at)fra-uas.remove-this.de

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Entscheiden Sie sich für eine Bewerbung bei uns, verarbeiten wir Ihre Bewerbungsdaten, um mit Ihnen Kontakt aufzunehmen bzw. beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Dies können Kontaktdaten, alle mit der Bewerbung in Verbindung stehenden Daten (Lebenslauf, Zeugnisse, Qualifikationen, Antworten auf Fragen etc.). Für die Frankfurt University of Applied Sciences ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren, insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, ggf. dem Hessischen Hochschulgesetz (HHG) und dem Haushaltsrecht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-/Beschäftigungsverhältnisses ist Artikel 6 Abs. 1 EU-DSGVO in Verbindung mit den jeweils einschlägigen hessischen Landesgesetzen.

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Ihre Daten behandeln wir selbstverständlich vertraulich. Eine Übermittlung an Dritte zu anderen als den mit dem Bewerbungs- oder Berufungsverfahrens (§ 63 HHG)  in Verbindung stehenden Zwecken findet nicht statt.

Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen der Frankfurt University of Applied Sciences sowie Personalvertretungen (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte und ggf. die Schwerbehindertenvertretung).

Sofern es für das Berufungsverfahren oder dessen Abwicklung erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört, insbesondere die Weitergabe an Beteiligte der Berufungskommission, Ärzte und Gutachter und deren Vertreter und andere öffentliche Behörden zum Zwecke der Korrespondenz sowie zur Abwicklung des Berufungsverfahrens. 

Ggf. setzen wir streng weisungsgebundene Dienstleister ein, die uns z. B. in den Bereichen EDV oder der Archivierung und Vernichtung von Dokumenten unterstützen und mit denen gesonderte Verträge zur Auftragsverarbeitung geschlossen wurden.

5. Speicherdauer

Soweit keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist existiert, werden die Daten gelöscht, sobald eine Speicherung nicht mehr erforderlich, bzw. das berechtigte Interesse an der Speicherung erloschen ist. Sofern keine Einstellung erfolgt, ist dies regelmäßig spätestens sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens der Fall. In Einzelfällen kann es zu einer längeren Speicherung von einzelnen Daten kommen (z. B. Reisekostenabrechnung). Die Dauer der Speicherung richtet sich dann nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bspw. aus der Abgabenordnung (6 Jahre) oder dem Handelsgesetzbuch (10 Jahre). Sofern es nicht zu einer Einstellung gekommen ist, Ihre Bewerbung aber weiterhin für uns interessant ist, fragen wir Sie, ob wir Ihre Bewerbung für künftige Stellenbesetzungen weiter vorhalten dürfen.

6. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht, von uns jederzeit über die zu Ihnen bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Artikel 15 EU-DSGVO) Auskunft zu verlangen. Dies betrifft auch die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die diese Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung. Zudem haben Sie das Recht, unter den Voraussetzungen des Artikel 16 DS-GVO die Berichtigung und/oder unter den Voraussetzungen des Artikel 17 EU-DSGVO die Löschung und/oder unter den Voraussetzungen des Artikel 18 EU-DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Ferner können Sie unter den Voraussetzungen des Artikel 20 EU-DSGVO jederzeit eine Datenübertragung verlangen – sofern die Daten noch bei uns gespeichert sind.

Im Fall einer Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrnehmung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e EU-DSGVO) oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f EU-DSGVO), können Sie der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

Im Fall des Widerspruchs haben wir jede weitere Verarbeitung Ihrer Daten zu den vorgenannten Zwecken zu unterlassen, es sei denn

  • es liegen zwingende, schutzwürdige Gründe für eine Verarbeitung vor, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder
  • die Verarbeitung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich.

Unter den Voraussetzungen des Artikel 21 Absatz 1 EU-DSGVO kann der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, widersprochen werden.

7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens/der Stelle zur Folge haben. Für die Frankfurt University of Applied Sciences ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren, insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, ggf. dem Hessischem Hochschulgesetz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.

Zentrale WebredaktionID: 5184
letzte Änderung: 03.04.2023