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Diversität und Inklusion (M.A.) studieren

Informationen für Studieninteressierte der Diversität und Inklusion (M.A.)

Bewerbung aktuell nicht möglich

Der MA Studiengang wird derzeitig konzeptionell überarbeitet.

Für weitere Fragen rund um den neu konzipierten Studiengang wenden Sie sich bitte an:

Prof. Dr. Schrader oder Prof. Dr. Sarah Elsuni.

Das Wichtigste in Kürze

Name des Studiengangs

Diversität und Inklusion (M.A.)

Regelstudienzeit

4 Semester, Vollzeit

Abschlussart

Master

ECTS-Credit Points

120

Bewerbungsfrist

15.01.

Beginn des Studiums

Sommersemester

Sprache

Deutsch

Bitte beachten

Mit Beschluss des Senats vom 11.08.2021 wurde der Masterstudiengang Diversität und Inklusion formal eingestellt.

Der Studiengang

Der MA Diversität und Inklusion verfolgt das Ziel, der zunehmenden Vielfalt der Gesellschaft und den damit einhergehenden (mitunter konflikthaften) Auseinandersetzungen mit Diversität (Verschiedenheit) gerecht zu werden: Den Umgang mit Verschiedenheit wertschätzend, gewaltfrei und unter Bedingungen „egalitärer Differenz“ (Prengel) zu gewährleisten, stellt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Gegenwart und Zukunft dar. Soziale Arbeit steht entsprechend vor der Herausforderung, Diversitätssensibilität und Inklusion als Querschnittsthemen in Institutionen und Einrichtungen der Sozialen Arbeit zu etablieren.

Die Kernkompetenzen, die im MA Diversität und Inklusion im Zentrum stehen, kennzeichnen den Dreischritt:

  1. diversitätsbewusste (Selbst-/Praxis-)Reflexion;
  2. differenzkritische Analyse von Strukturen/Praktiken und
  3. inklusionsorientierte Konzeption von Lösungsansätzen, Maßnahmen oder Interventionen – unter Gewährleistung der Partizipation der relevanten Akteur_innen.

Die enge Verwobenheit von fachlichen und überfachlichen Kompetenzen kennzeichnet ein zentrales Profil des Studiengangs und ermöglicht nicht nur in professionellen Arbeitskontexten eine diversitätssensible, wertschätzende Haltung gegenüber Klient_innen, sondern fördert auch auf der persönlichen Ebene ein zivilgesellschaftliches Engagement, das sich für Toleranz und Anerkennung von Vielfalt insgesamt einsetzt.

Eine weitere Besonderheit und zugleich ein Alleinstellungsmerkmal des Studiengangs ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit dem Master-Studiengang „Performative Künste in sozialen Feldern“, die einen mehrperspektivischen Zugang zu unterschiedlichen Theorieansätzen, Fachkulturen, Methoden und Klient_innen ermöglicht. Knapp ein Drittel des Studiengangs wird in Sharing-Modulen absolviert.

Auszug aus der Prüfungsordnung

(2) Zum Master-Studiengang kann nur zugelassen werden, wer

a. die Abschlussprüfung in dem Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit von mindestens sechs Semestern Dauer mit mindestens 180 ECTS-Punkten (Credits) oder entsprechend in dem Diplomstudiengang Sozialpädagogik oder Sozialarbeit an der FRA-UAS bestanden hat, oder

b. entsprechend die Bachelor-, Diplom- oder Magisterprüfung z.B. im Studiengang Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften mit Schwerpunkt Sozialpädagogik, Sozialarbeit oder Sonder-/Heilpädagogik oder in einem pädagogischen Studiengang (wie z. B. Heil-/Sonderpädagogik oder Kulturpädagogik) bestanden hat, oder

c. einen den Abschlüssen gemäß Absatz 2 Nr. a und b mindestens gleichwertigen, fachlich verwandten Abschluss der Frankfurt University of Applied Sciences oder einer anderen Fachhochschule, Universität oder Berufsakademie mit der Fachrichtung Sozialwesen mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern mit mindestens 180 ECTS-Punkten (Credits) besitzt, oder

d. einen Abschluss (1. Staatsexamen) in Lehramtsstudiengängen der Sonder-, Heil- oder Rehabilitationspädagogik bestanden hat und zusätzlich eine Praxis-Erfahrung in einem Feld der Sozialen Arbeit mit einem Umfang von mindestens 480 Stunden insgesamt nachweisen kann. Vorzulegen ist ein schriftlicher Nachweis des Arbeitgebers; oder

e. einen Abschluss (1. Staatsexamen) in Lehramtsstudiengängen bestanden hat und den Besuch einer Lehrveranstaltung (im Umfang von mindestens 10cp) mit inhaltlich- fachlichem Bezug zu Diversität oder Inklusion (oder eine thematische Schwerpunktsetzung zu Diversität und Inklusion innerhalb der Abschlussarbeit) und zusätzlich eine Praxis-Erfahrung in einem Feld der Sozialen Arbeit mit einem Umfang von mindestens 480 Stunden insgesamt nachweisen kann. Vorzulegen ist ein schriftlicher Nachweis des Arbeitgebers; oder

f. einen Abschluss in Bachelor-Studiengängen in den Bereichen Sozialwissenschaften, Kulturwissenschaften, Gender-Studies, Disability-Studies oder einem verwandten Studiengang besitzt sowie zusätzlich eine Praxis-Erfahrung in einem Feld der Sozialen Arbeit mit einem Umfang von mindestens 480 Stunden insgesamt nachweisen kann. Vorzulegen ist ein schriftlicher Nachweis des Arbeitgebers; oder

g. einen den Abschlüssen gemäß Absatz 2 Buchstabe a und b mindestens gleichwertigen ausländischen Abschluss in gleicher oder verwandter Fachrichtung wie Absatz 2 Buchstabe a, b und c mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern besitzt. Es gilt die Satzung über das Verfahren zur Bewertung und Zulassung von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischen Vorbildungsnachweisen an der Frankfurt University of Applied Sciences in der jeweils geltenden Fassung.

(3) Dementsprechende Nachweise sind vorzulegen. Die Fristen für die Anträge auf Zulassung zum Studiengang werden auf der Internetseite der Hochschule veröffentlicht. Der Prüfungsausschuss des Master-Studiengangs Diversität und Inklusion stellt das Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 4 Soziale Arbeit und Gesundheit - Social Work and Health Prüfungsordnung für den M.A. Diversität und Inklusion Seite 3Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 2 fest und entscheidet auf dieser Grundlage über die Zulassung der Bewerberin oder des Bewerbers zum Master-Studiengang Diversität und Inklusion.

Fristen

Die Bewerbungsfrist endet zum 15. Januar.

Ergänzende Informationen

Weitere Informationen über Studieninhalte und Zugangsvoraussetzungen erhalten Sie im Modulhandbuch sowie in der Entwurfsfassung der Prüfungsordnung.

Zu den Semesterterminen

Eine Übersicht der Module des Studiengangs erhalten Sie in der Modulgrafik.
Im Modulhandbuch finden Sie detaillierte Informationen zu den Modulen.

Download

Der MA Diversität und Inklusion befähigt seine Absolvent/-innen, diversitätsbewusste und inklusionsorientierte Soziale Arbeit auf allen relevanten Ebenen programmatisch zu verankern, zu etablieren und weiterzuentwickeln:

  • auf Leitungsebene, z.B. bei der Konzeptionierung von Leitbildern in Institutionen sowie der Initiierung und Konkretisierung von Leitlinien zum Umgang mit Diversität und zur Umsetzung von Inklusion;
  • in der konzeptionellen Entwicklung von Angeboten und Maßnahmen, z.B. durch Initiierung und Begleitung inklusionsorientierter Projekte oder Maßnahmen, wie Interkulturelle Öffnung, Diversity Management, Gender Mainstreaming und anderen Change Management-Prozessen, die an den jeweiligen Ausgangslagen und Bedingungen von Institutionen anknüpfen, sowie
  • in der praktischen Fall-/Beziehungsarbeit mit Klient/-innen, z.B. durch die Wertschätzung von Heterogenität und die Berücksichtigung einer intersektionalen, biografiebewussten und ressourcenorientierten Perspektive.

Weiterführende Informationen der Hochschule

Prof. Dr. Bettina BretländerID: 2558