Beschwerdemanagement für Studierende am Fachbereich 2
Nicht immer läuft in einem Studium alles perfekt. Pflichtveranstaltungen überschneiden sich, Sie erhalten keinen Seminarplatz, Prüfungsleistungen werden nicht in der gebotenen Frist korrigiert oder die Arbeitsbelastung ist schlicht zu hoch...
- Veranstaltungen werden gar nicht, nicht mit hinreichend vielen Plätzen oder nicht nach den Angaben der Modulbeschreibung angeboten (Curriculum).
- Die Arbeitsbelastung ist nicht plausibel ermittelt oder zu hoch (Workload).
- Pflichtveranstaltungen überschneiden sich (Überschneidungsfreiheit).
- Prüfungsleistungen werden in den Modulbeschreibungen nicht transparent dargestellt oder nicht in der gebotenen Frist korrigiert (Prüfungsorganisation).
- Leistungen, die im Ausland erbracht wurden, werden trotz abgeschlossenem "Learning Agreement" nicht adäquat anerkannt.
- In den Modulbeschreibungen aufgeführte Lehrinhalte wurden Ihnen nicht oder nur teilweise vermittelt oder der im Modul vorgesehene Kompetenzerwerb wurde aus anderen Gründen nicht ermöglicht.
- Die Dauer für eine Lehrveranstaltung oder Prüfung wird unter- oder überschritten.
- Die Prüfungsleistung stimmt nicht mit der in der Prüfungsordnung beschriebenen Leistung überein.
- Ein Raum ist zu klein für eine Lehrveranstaltung.
Vorgehensweise
Wenn Sie eine Beschwerde einreichen, halten Sie bitte dene folgenden Ablauf ein:
- Meistens ist der direkte Weg der beste und schnellste. Versuchen Sie deshalb Ihr Anliegen mit der Person zu besprechen, die es betrifft.
- Gibt es keine Lösung oder sollte ein solches Gespräch nicht möglich sein, wenden Sie sich an die zuständige Studiengangsleitung, die Studiengangsmentoren/-mentorinnen und/oder die Fachschaft.
- Wenn Sie auf diesem Weg nichts erreichen, wenden Sie sich an den Fachbereichsreferenten für Qualitätsmanagement, Herrn Dr. David Schmidt. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular.
Bitte verzichten Sie darauf, mehrere Ansprechpartner gleichzeitig zu kontaktieren. Dies erzeugt in den meisten Fällen lediglich Verwirrung.
Wir behandeln alle Ihre Anliegen vertraulich und ohne Ihren Namen gegenüber Dritten zu nennen. Für den Fall, dass wir weitere Personen zur Lösung Ihres Anliegens hinzuziehen müssen oder es sinnvoll erscheint, Ihren Namen zu nennen, tun wir dies nicht ohne Rücksprache mit Ihnen.
Liste der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Um Ihr Anliegen schnell zu bearbeiten, ist es wesentlich, dass Sie sich an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort wenden. Diese können in den meisten Fällen rasch und unbürokratisch für Abhilfe Ihres Problems sorgen, weil sie die Bedingungen vor Ort genau kennen.