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Was ist Diskriminierung?

Diskriminierung liegt dann vor, wenn eine Person aufgrund von Merkmalen insbesondere aufgrund des Geschlechts, der ethnischen oder sozialen Herkunft, des Aussehens, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, der Religion oder der Weltanschauung benachteiligt wird.[1]

Eine Diskriminierung geht damit immer auf eine Reduzierung von Personen auf die oben genannten Merkmale zurück und beinhaltet ein Nicht-Respektieren von persönlichen Grenzen. Für die Definition von diskriminierendem Verhalten ist nicht das Motiv oder eine Absicht relevant, sondern ausschließlich das Ergebnis. Das Verbot der Benachteiligung von Menschen ist unter anderem im
Art. 3 des Grundgesetzes und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verankert.

Für das Vorliegen einer Diskriminierung kommt es zudem nicht auf das Vorliegen tatsächlicher Merkmale an. Deutlich wird das an den Kategorien aus Gründen der „ethnischen Herkunft“: Hier kommt es nicht auf den Nachweis einer familiären Migrationsgeschichte oder das Zugehörigkeitsgefühl zu einer migrantischen Community an. Sondern eine Diskriminierung liegt auch dann vor, wenn die diskriminierende Person die benachteiligte Person einer Kategorie zuordnet, mit der diese sich gar nicht identifiziert.

Beispiel:

Eine  Bewerberin, die benachteiligt wird, weil ihr aufgrund ihres Nachnamens eine türkische Abstammung unterstellt wird, kann sich auf das AGG (Diskriminierungskategorie: „Rasse“ oder ethnische Herkunft) berufen, egal ob bzw. in welcher Generation sie Verwandte aus der Türkei hat.“[2]


[1] Richtlinie zum respektvollen und fairen Umgang und zum Schutz vor Diskriminierung und Benachteiligung an der Frankfurt University of Applied Sciences, 08.11.2017.

[2] Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2017): Handbuch „Rechtlicher Diskriminierungsschutz“, 3. Auflage.

Werde ich diskriminiert?

Oftmals finden es Betroffene von Grenzüberschreitungen schwierig einzuordnen, ob es sich bei dem Erlebten um Diskriminierung und Belästigung handelt oder ob diese Wahrnehmung übertrieben ist.

Trauen Sie Ihren Gefühlen: Wenn Sie eine Situation als unangenehm empfinden, nehmen Sie Ihre Einschätzung ernst. Sie haben das Recht, deutlich zu signalisieren, dass dieses Verhalten unerwünscht ist. Betroffene fühlen sich häufig peinlich berührt, empfinden sich als prüde oder schwach und suchen die Schuld für den Vorfall bei sich selbst. Auch wenn Sie sich in der Situation nicht wehren konnten oder das Erlebte nicht thematisieren können, für die Grenzverletzung verantwortlich ist allein die belästigende Person!

Formen von Diskriminierung

Wenn Gleiches ungleich behandelt wird = unmittelbare Benachteiligung

Eine unmittelbare Diskriminierung oder Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines oben genannten Merkmals eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Unter unmittelbarer Diskriminierung ist, neben Benachteiligung von einzelnen Menschen oder Gruppen, auch Ungleichbehandlung, Nichtbeachtung, Geringschätzung, Herabsetzung und Ausschluss zu zählen.

Beispiel:

„Mitglieder einer Berufungskommission zweifeln daran, dass eine Bewerberin auf eine ausgeschriebene Professur wegen ihrer zwei Kinder die Tätigkeit ausüben kann. Die Kommission entscheidet sich für einen männlichen Bewerber.“[1]


[1] Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hg.) (2013): Leitfaden: Diskriminierungsschutz an Hochschulen. Ein Praxisleitfaden für Mitarbeitende im Hochschulbereich. Berlin, S. 9.

Wenn Menschen mit ungleichen Voraussetzungen gleich behandelt werden = indirekte Benachteiligung.

Eine indirekte Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines oben genannten Merkmals gegenüber anderen Personen benachteiligen.

Beispiel:

„Ein jüdischer Student kann wegen seiner Religion nicht die Samstagsklausuren mitschreiben. Ausweichtermine werden ihm nicht angeboten.“[1]


[1] Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hg.) (2013), S. 9.

Wird gegenüber einer Person ein feindliches Umfeld geschaffen, in dem sie aufgrund eines Merkmals beleidigt, erniedrigt oder eingeschüchtert wird, so spricht man dabei von Belästigung. Belästigungen wirken benachteiligend auf die betroffene Person, weil die erfahrene Kränkung eine Einschränkung der Bewegungsfähigkeit und des Wohlbefindens zur Folge haben kann bis hin zur Aufgabe des Arbeits- oder Studienplatzes. Die Belästigung kann durch herabwürdigende Bemerkungen, Lehrmaterialien, Bilder, Aushänge und dergleichen, aber auch durch Gesten und körperliche Übergriffe oder durch Ignorieren und Ausschließen erfolgen. Auch Mobbing und Stalking zählen dazu.

Beispiel:

„Wegen seiner Homosexualität wird ein Student von Professor*innen und Kommiliton*innen beleidigt.“[1]


[1] Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hg.) (2013), S. 9.

Sexualisierte Belästigung ist ein Verhalten, das nicht im gegenseitigen Einverständnis geschieht. Es unterscheidet sich damit grundlegend von einem beidseitig einvernehmlichen Verhalten wie etwa einem Flirt. Sexuelle Belästigung hat nichts mit Kontaktanbahnung, Sex oder der Attraktivität einer Person zu tun. Durch sexuelle Belästigung wird Macht demonstriert, Konkurrenz ausgeübt oder Respektlosigkeit zum Ausdruck gebracht.

Beispiele für sexualisierte Belästigung[1]:

  • Aufdringliche, auf den Körper bezogene Blicke,
  • unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche und Körperkontakte; auch (scheinbar zufällige) Berührungen und bedrängende körperliche Nähe,
  • die Aufforderung zu unerwünschten sexualisierten Handlungen wie Berührungen oder körperlicher Nähe,
  • unerwünschte Bemerkungen sexuellen Inhalts wie zum Beispiel sexuelle Anspielungen, Gesten, Witze oder sexualisierte Bemerkungen über das Aussehen, den Körper und zur Intimsphäre,
  • unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen,
  • exhibitionistische Handlungen,
  • Stalking,
  • sexuelle Nötigung und Vergewaltigung.

[1] Die Seite wurde erstellt in Anlehnung an die Broschüren „Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hg.) (2012): Grenzen setzen - Was kann man bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz machen? Berlin.“ und „Frauenberatungsstelle Osnabrück (2014): Tipps für die Wildnis bei sexueller Belästigung“.

Weitere Informationen zum Thema (Anti)Diskriminierung

Leitfaden: Diskriminierungsschutz an Hochschulen. Ein Praxisleitfaden für Mitarbeitende im Hochschulbereich. Hg.: Antidiskriminierungsstelle des Bundes, (2014).
Hier finden Sie den Download des Leitfaden

Handbuch „Rechtlicher Diskriminierungsschutz“. Hg.: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2017) (3. Aufl.).
Hier finden Sie den  Download des Handbuchs.

Sexuelle Belästigung im Hochschulkontext – Schutzlücken und Empfehlungen. Expertise von Prof. Dr. Eva Kocher/Stefanie Porsche, Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder). Hg.: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2015).
Hier finden Sie den Download der Veröffentlichung.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet zudem ein kurzes Erklärvideo zum Thema an. Hier erhalten Sie einen guten Überblick über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Ihre Handlungsmöglichkeiten im Falle einer Diskriminierung.
Hier finden Sie den Download der Veröffentlichung.

Zentrale WebredaktionID: 4497
letzte Änderung: 09.01.2023